Finanzverwaltung

Unsere Ansprechpartner aus der Finanzverwaltung sind gerne für Sie da:

Steuerfälligkeiten

Grund- und Gewerbesteuer; Wasser und Kanalgebühren
1. Rate 15.02. 2. Rate 15.05. 3. Rate 15.08. 4. Rate 15.11.

Hundesteuer
01.04. eines Kalenderjahres

Informationen zur bargeldlosen Zahlung und Sepa Lastschriftmandat erhalten Sie von unseren Mitarbeitern der Kasse

Informationen zu den Steuersätzen der Gemeinde Veitsbronn:

Grundsteuer

Hebesatz für Grundsteuer A+B: 395%

Hinweis:

Bei Übergang eines Steuerobjekts auf einen neuen Eigentümer bleibt der bisherige Eigentümer so lange steuerpflichtig, bis das zuständige Finanzamt das Objekt auf den neuen Eigentümer umgeschrieben hat. Eventuelle Vereinbarungen in Kaufverträgen ändern nichts an der Steuerpflicht gegenüber der Gemeinde und können von der Steuerverwaltung nicht berücksichtigt werden. Die Besitzverhältnisse, welche am 01.01. eines Kalenderjahres vorliegen sind bindend für die gesamte Jahressteuer.

Gewerbesteuer

Hebesatz für Gewerbesteuer: 395%

Hier finden Sie die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Veitsbronn vom 25.07.2024 (PDF)

Wasser -und Kanalgebühren

Zählergrundgebühr

bis 5m3/h                   55,-€/Jahr

bis 10 m3/h               110,-€/Jahr

bis 20m3/h                220,-€/Jahr

über 20m3/h             440,-€/Jahr

Frischwassergebühr

1,39€ pro mzuzgl. 7% MwSt.

Kanalgebühr (Abwasser): 3,42€ pro m3

Hinweis:

An die Bürger/innen der Ortsteile Raindorf und Retzelfembach, bei Fragen bezüglich der Wasserversorgung wenden Sie sich bitte an den

Zweckverband zur Wasserversorgung der Dillenberggruppe

Frau Beigel                                                  Tel.: 09103/79 36 -0

Beachten Sie jedoch bei der Anmeldung des Wassers auch den Kanal bei der Verwaltungsgemeinschaft Veitsbronn zu beantragen.

Hundesteuer: siehe Satzung und Verordnung

Informationen zu den Steuersätzen der Gemeinde Seukendorf:

Grundsteuer

Hebesatz für Grundsteuer A+B: 350%

Hinweis:

Bei Übergang eines Steuerobjekts auf einen neuen Eigentümer bleibt der bisherige Eigentümer so lange steuerpflichtig, bis das zuständige Finanzamt das Objekt auf den neuen Eigentümer umgeschrieben hat. Eventuelle Vereinbarungen in Kaufverträgen ändern nichts an der Steuerpflicht gegenüber der Gemeinde und können von der Steuerverwaltung nicht berücksichtigt werden. Die Besitzverhältnisse, welche am 01.01. eines Kalenderjahres vorliegen sind bindend für die gesamte Jahressteuer.

Gewerbesteuer

Hebesatz für Gewerbesteuer: 380%

Kanalgebühren

Kanalgebühr (Abwasser): 4,81€ pro m3

Hinweis:

Bei Fragen bezüglich der Wasserversorgung wenden Sie sich bitte an den

Zweckverband zur Wasserversorgung der Dillenberggruppe

Frau Beigel Tel.: 09103/79 36 -0

Beachten Sie jedoch bei der Anmeldung des Wassers auch den Kanal bei der Verwaltungsgemeinschaft Veitsbronn zu beantragen.

Hundesteuer: siehe Satzung und Verordnung

Gemeinde Seukendorf

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