Durchgeführte Maßnahmen

Rückhaltebecken im Zenngrund

Wie bei verschiedenen Gelegenheiten schon geschildert, wird ein Großteil der gemeindlichen Ausgaben durch Pflichtaufgaben ausgelöst.
Solche sind bspw. die regelmäßige, d.h. alle 20 bis 25 Jahre fällige, Erneuerung von sog. Wasserrechten.

Nachdem in den letzten Jahren u.a. das Regenüberlaufbecken in Retzelfembach an den Stand der Technik angepasst werden musste, steht seit Juli 2024 das Rückhaltebecken im Zenngrund zwingend
auf dem Bauprogramm der Gemeinde.

Inklusive Steuerungstechnik entstehen auch hier erneut Kosten von über 1 Million EUR. Wirklich sichtbar wird diese Investition nach Projektabschluss nicht sein.
Spürbar wäre hingegen ein Unterlassen der Maßnahme, da dann die Entwässerung für den Ortsteil Siegelsdorf nicht mehr gewährleistet wäre.

Von Seiten der Gemeinde wird auch diese Maßnahme vorfinanziert, was in den letzten Jahren mehrfach der Fall war.
Nachdem solche zwingenden Millionenprojekte nicht einfach aus der Portokasse finanziert werden können, brachte dies zwangsläufig entsprechende Kreditaufnahmen und damit einen spürbaren Anstieg
der Verschuldung mit sich. Die Kosten auch dieser aktuell laufenden Maßnahme werden in den kommenden 25 Jahren Bestandteil der Gebührenkalkulation sein.
Die Finanzierung ist damit gesichert, bedeutet jedoch entsprechend höhere Verbrauchs- und ggfs. Grundgebühren.

Gemeinde Seukendorf

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